Schutz gegen Wohnungseinbruch Förderprogramme des Staates

Weiterhin steigende Zahl bei Wohnungseinbruch

Technik & Energie

Seit 2009 steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland kontinuierlich an. Bundesweit wurden 2014 rund 152.000 Wohnungseinbrüche registriert. Dabei verursachten die Einbrecher einen materiellen Schaden von knapp 422 Millionen Euro.

Bevorzugte Angriffsstellen sind vor allem Haus- und Wohnungstüren, ebenerdig gelegene Fenster und Fenster-/Terrassentüren.

Sicherheitstechnik verhindert Wohnungseinbruch

Erkenntnisse der Polizei und Studien zeigen, dass in über 40 Prozent der Fälle die Einbrecher an vorhandenen Sicherungseinrichtungen scheiterten, da der Einbruch so zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand kann viel an Sicherheit und Schutz an Türen und Fenstern bewirkt werden. Entscheidend bei der Investition in Sicherheitstechnik ist, bedarfsgerecht und mit Blick auf die Schwachstellen vorzugehen. So macht es einen Unterschied, ob sich die Wohnung im Erd-oder im Obergeschoss befindet. Es gilt, alle ohne Hilfsmittel erreichbaren Öffnungen abzusichern. Dies geht von der Haus- bzw. Wohnungstür über die Fenster bis zu den Fenstertüren an Terrassen und Balkonen.

Die Polizei rät stets zum fachgerechten Einbau zertifizierter und DIN-geprüfter einbruchhemmender Produkte, die mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen.

Informationen zu qualifizierten Fachunternehmen, Sicherheitsstandards und Herstellerverzeichnissen erhalten Sie bei Ihrer polizeilichen Beratungsstelle oder im Internet unter www.k-einbruch.de.

Viele Immobilien ohne Einbruchschutz – Staat fördert Sicherheitstechnik

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Bei vielen Immobilien sind Sicherheitslücken vorhanden. Dies betrifft insbesondere die Haus-, Nebeneingangs- und Wohnungseingangstüren.

Dort ist eine fachgerechte Nachrüstung mit zertifizierten und DIN-geprüften Produkten ebenso erforderlich wie bei ebenerdig gelegenen Fenstern sowie Fenster-und Terrassentüren. Die Kosten für eine sinnvolle und kaum sichtbare Technik sind überschaubar, es steht diesen ein enormer  Mehrwert durch mehr Sicherheit gegenüber – und zudem unterstützt der Staat.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht umbauen (Nr. 159,455)“ und „Energieeffizient sanieren (Nr. 151, 430)“ in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit Barriere reduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen. Die finanzielle Förderung erfolgt durch Investitionszuschuss oder zinsgünstige Kredite.

Weitere Informationen unter www.kfw.de/einbruchschutz „Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände“.

Zusätzlich bietet die KfW seit kurzem ein Förderprogramm für Maßnahmen des Einbruchschutzes für Vermieter und Mieter mit Zustimmung des Vermieters an. Über das Programm „Altersgerecht umbauen (Nr. 159, 455)“ werden Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, ohne dass zugleich Maßnahmen zur Barriere Reduzierung durchgeführt werden müssen. Auch hier kann zwischen zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen gewählt werden.

Alle weiteren Informationen sind in dem aktualisierten Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“ der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention veröffentlicht. Es ist online verfügbar und kann als Druckversion kostenlos über den Publikationen Versand der Bundesregierung bestellt werden.

Weiterführende Informationen hierzu sowie über weitere Förderprogramme einzelner Bundesländer erhalten Sie unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html.

Quelle: Haus und Grund Info April 2016

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